Ihre Meldung wurde erfolgreich abgesendet und ist bei uns eingegangen.
Bitte notieren Sie sich die individuelle Kennung. Mit der Kennung und Ihrem gewählten Passwort können Sie sich über die Einstiegsseite anmelden und den Stand der Bearbeitung prüfen.
Datenschutz
Die Technische Hochschule Augsburg freut sich, dass Sie unser Hinweisgeberschutzsystem in Anspruch nehmen wollen. Datenschutz und Datensicherheit sind bei dessen Nutzung für uns sehr wichtig. Wir möchten Sie daher an dieser Stelle darüber informieren, welche Ihrer personenbezogenen Daten wir bei dem Prozess erfassen und für welche Zwecke diese genutzt werden.
Da Gesetzesänderungen oder Änderungen unserer unternehmensinternen Prozesse eine Anpassung dieser Datenschutzerklärung erforderlich machen können, bitten wir Sie, diese Datenschutzerklärung regelmäßig durchzulesen. Die Datenschutzerklärung kann jederzeit unter „Datenschutzerklärung“ abgerufen, abgespeichert und ausgedruckt werden.
Technische Hochschule Augsburg,
Körperschaft des öffentlichen Recht gemäß Art. 4 Abs. 1 BayHIG,
vertreten durch ihren Präsidenten Prof. Dr. Gordon T. Rohrmair
An der Hochschule 1
86161 Augsburg
Telefon: +49 (0)821-5586-0
Telefax: +49 (0)821-5586-3222
Webseite: info@hs-augsburg.de
Der externe Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist:
Herr Rechtsanwalt Dr. Karsten Kinast, LL.M.
KINAST Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Hohenzollernring 54
D-50672 Köln
Telefon: +49 (0) 221 – 222 183 – 0
E-Mail: dsb@kirche-in-not.de
Website: www.kinast.eu
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Hierzu gehören beispielsweise Informationen wie Ihr Name, Ihr Alter, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer, Ihr Geburtsdatum, Ihre E-Mail-Adresse, Ihre IP-Adresse oder Ihr Nutzerverhalten. Informationen, bei denen wir keinen (oder nur einen mit einem unverhältnismäßigen Aufwand zu erreichenden) Bezug zu Ihrer Person herstellen können, z.B. durch Anonymisierung der Informationen, sind keine personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten (beispielsweise das Erheben, das Abfragen, die Verwendung, die Speicherung oder die Übermittlung) bedarf immer einer gesetzlichen Grundlage oder Ihrer Einwilligung. Verarbeitete personenbezogene Daten werden gelöscht, sobald der Zweck der Verarbeitung erreicht wurde und keine gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungspflichten mehr zu wahren sind.
Sofern wir für die Bereitstellung bestimmter Angebote Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, informieren wir Sie nachfolgend über die konkreten Vorgänge, den Umfang und den Zweck der Datenverarbeitung, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sowie die jeweilige Speicherdauer.
Die Verarbeitung dient der gesetzlichen Pflicht zur Bereitstellung interner und externer Meldestellen nach §§ 13 und 24 HinSchG zum Schutze hinweisgebender Personen und zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden.
Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i.V.m. §§ 10, 13, 24 HinSchG; Art. 9 Abs. 2 lit. j i.V.m. §§ 10, 13, 24 HinSchG
Die folgenden Daten werden zu den oben genannten Zwecken verarbeitet:
Von der Verarbeitung betroffene Personen sind:
Die folgenden Personen empfangen die oben genannten Daten:
Die Hochschule Augsburg speichert die personenbezogenen Daten nur so lange, wie dies für die Erreichung des Zwecks Ihrer Erhebung erforderlich ist. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
Im Einzelnen werden die Daten wie folgt gespeichert:
Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten in Länder außerhalb der EU bzw. des EWR findet nicht statt.
Gemäß Art. 15 DSGVO können Sie Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. Art. 10 BayDSG bleibt unberührt.
Gemäß Art. 16 DSGVO können Sie unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger oder die Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen.
Gemäß Art. 17 DSGVO können Sie die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, soweit die Verarbeitung nicht zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
Gemäß Art. 18 DSGVO können Sie die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, wir die Daten nicht mehr benötigen und Sie deren Löschung ablehnen, weil Sie diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen. Das Recht aus Art. 18 DSGVO steht Ihnen auch zu, wenn Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben.
Gemäß Art. 20 DSGVO können Sie verlangen, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder Sie können die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen verlangen.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO können Sie Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die auf dieser Einwilligung beruhende Datenverarbeitung für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen.
Gemäß Art. 77 DSGVO steht Ihnen das Recht zu, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren:
Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Nutzungshinweise
Die Nutzung der Lösung unterliegt zum einen den Bedingungen des Herstellers zum anderen der Benutzungsordnung Informationsverarbeitungssysteme der Universität Würzburg und der Benutzungsordnung für das Hochschulnetz.
Wir sind bemüht, unserer Hinweisgebersystem im Einklang mit der Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das das Hinweisgebersystem.
Die Lösung ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 9 BayDiV vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Welche Inhalte nicht barrierefrei sind wird derzeit noch getestet.
Diese Erklärung wurde zum 2. Juli 2023 erstellt mittels Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt im Juni 2023 überprüft.
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter it-recht@digitalverbund.bayern
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Stabsstelle IT-Recht der bayerischen staatlichen Universitäten und Hochschulen
c/o Rechenzentrum Universität Würzburg
Hubland Süd
97074 Würzburg
Telefon.: +49 931 31-84217
Threema: https://www.rz.uni-wuerzburg.de/dienste/it-recht/threema-kontakt/
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Aus dem Gesetz muss sich die Strafandrohung ergeben. Nach § 15 StGB ist ist nur vorsätzliches Handeln strafbar, wenn nicht das Gesetz auch fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.
§ 1 Abs. 1 OWiG: "Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zuläßt." Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 HinSchG ist der Anwendungsbereich auf Ordnungswidrigkeiten begrenzt, die dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane diensten.
* Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung * Vorgaben zur Produktsicherheit und -konformität * Vorgaben zur Sicherheit im Straßenverkehr * Vorgaben zur Sicherheit im Straßenverkehr * Vorgaben zur Sicherheit im Seeverkehr * Vorgaben zur zivilen Luftverkehrssicherheit * Vorgaben zur sicheren Beförderung gefährlicher Güter * Vorgaben zum Umweltschutz * Vorgaben zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und der Energieeffizienz * Vorgaben zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit * Vorgaben zur Herstellung, zur Aufmachung und zum Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen * Verstöße gegen Verbraucherschutzrecht * Vorgaben zum Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation * Vorgaben zum Schutz personenbezogener Daten * Vorgaben zur Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz) * Vorgaben zu Regelung der Rechte von Aktionären von Aktiengesellschaften * Vorgaben zu Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse * Vorgaben zur Rechnungslegung einschließlich der Buchführung * Verstöße gegen das Vergaberecht * Verstöße, die von § 4d Absatz 1 Satz 1 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes * Verstöße gegen das Gesetz über digitale Märkte * Verstöße gegen den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union im Sinne des Artikels 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union * Verstöße gegen Binnenmarktvorschriften im Sinne des Artikels 26 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
* Verstöße gegen für Körperschaften und Personenhandelsgesellschaften geltende steuerliche Rechtsnormen, * Verstöße in Form von Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich in missbräuchlicher Weise einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des für Körperschaften und Personenhandelsgesellschaften geltenden Steuerrechts zuwiderläuft
Vorgaben zum Strahlenschutz und zur kerntechnischen Sicherheit
"Die Vorschrift umfasst verfassungsfeindliche Äußerungen von Beamtinnen und Beamten auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle gemeldet werden können, beispielsweise Äußerungen in Chats. Der Begriff der Äußerung beschränkt sich aber nicht auf schriftliche Aussagen, sondern erfasst auch mündliche (oder auf andere Weise – etwa durch Gebärden) getätigte Äußerungen." Bundestagdrucksache 20/4909, S. 52